Stornobedingungen

Stornobedingungen

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einenNachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt,sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten  Aufwendungen diefolgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Nebenkosten) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung

– bis 49 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises

– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

– später als 14 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Ferienhaus anderweitig zu vermieten.

Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollenMietpreises verpflichtet.

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Der Anspruch des Vermieters bleibt auf die entgangene Miete begrenzt.

Der Vermieter ist berechtigt, das Haus anderweitig zu vermieten, wenn die Anzahlung vom Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absendung des Vertrages durch den Vermieter geleistet worden ist.